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Weitere Verdachtsfälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Kreis Olpe

15.06.2025

Offizielle Bestätigung bei toten Wildschweinen stehen noch aus

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Im Zuge der laufenden Untersuchungen des lokalen Falles der Afrikanischen Schweinepest bei der Gemeinde Kirchhundem am Wochenende sind weitere verendete Wildschweine aufgefunden worden. Auch bei diesen Tierkadavern handelt es sich um Verdachtsfälle der ASP. Das vor Ort zuständige Chemische und Veterinäruntersuchungsamt CVUA Westfalen in Arnsberg untersucht alle gefundenen Tierkadaver. Bestätigungen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, stehen noch aus.

Die verendeten Tiere sind in der Nähe der Fundstelle des ersten toten Wildschweines von Einsatzteams des Landes Nordrhein-Westfalen und des Kreises Olpe mit speziell trainierten Suchhunden gefunden worden. Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt über eine eigene ASP-Suchhundestaffel, um im Ausbruchsfall schnellstmöglich in den betroffenen Ge-bieten nach an ASP verendeten Wildschweinen zu suchen. Neben den Hunde-Trupps kommen auch spezielle Drohnen bei der Suche zum Einsatz.

Ministerin Silke Gorißen: „Unsere hochprofessionellen Suchteams sind seit Samstagmorgen mit voller Kraft im Einsatz. Die Mensch-Hund-Teams helfen, die verendeten Wildschweine schnell und präzise zu finden und so die Seuchenausbreitung einzudämmen. Mein herzlicher Dank gilt allen Einsatzkräften, die dafür sorgen, schnell Klarheit über die Lage vor Ort zu bekommen.“

Die Ministerin weiter: „Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung des lokalen Falls der ASP im Wildschweinebestand zu verhindern. Zum Schutz vor einer möglichen Ausbreitung der ASP in der Region laufen bereits not-wendige Maßnahmen, die schon zum Zeitpunkt des gemeldeten Verdachtsfalls eingeleitet wurden. Ich appelliere an unsere Landwirtinnen und Landwirte mit Schweinehaltungen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände vor der ASP gerade jetzt ganz besonders zu beachten. Selbstverständlich sind auch die Hobbyhalter zu höchster Vorsicht aufgerufen.“

Aktuell wird die intensive Suche nach möglichen weiteren verendeten Tieren fortgesetzt. Um deren Fundort wird aller Voraussicht nach im Laufe des kommenden Montags eine so genannte „infizierte Zone“ festgelegt, in der dann bestimmte Schutzauflagen gelten, um eine Weiterverbreitung des ASP-Virus zu verhindern. Das mögliche Gebiet wird derzeit zwischen zuständigen Behörden intensiv beraten und auch mit dem Bund und der EU abgestimmt. Erst sobald das Gebiet der definierten Zone klar ist und daraus weitere, entsprechende Schutzmaßnahmen feststehen, wird der zuständige Kreis diese veröffentlichen und dazu informieren.

Grundsätzlich ist dabei vorgesehen, dass in einer definierten Zone Schutzzäune errichtet werden, um eine Wanderung der Wildschweine aus dem Gebiet zu verhindern. Auch wird es Auflagen geben für schweinehaltende Betriebe in der Region, für die Jagd und für Hundehalter, die ihre Hunde nur angeleint und auf den Wegen im Wald führen dürfen.

Der Kreis Olpe, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW) und das nordrhein-westfälische Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbeiten eng zusammen und stehen bereits seit Freitag in engem Kontakt. Die zuständigen Landesbehörden in den Bundesländern wurden informiert. Auch mit den zuständigen Bundesbehörden steht das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Austausch.

Die Maßnahmen dienen dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verschleppung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen.

 

Hinweise an Landwirtschaft zur Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen

Wichtig ist der Schutz der eigenen Tiere, wie das Einzäunen der Stallanlagen inklusive der Bereiche, in denen Futter und Einstreu gelagert wird. Der Zutritt in die Stallungen soll nur über Hygieneschleusen erfolgen, in denen betriebseigene Schutzkleidung und -stiefel angezogen werden und das Waschen und Desinfizieren der Hände möglich sind. Weiterhin ist Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Betrieb zu begrenzen. Verendete Tiere müssen regelmäßig auf ASP untersucht werden.

Vorsorgemaßnahmen im Vorfeld getroffen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits vielfältige Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Bereits 2019 hat es einen Rahmenvertrag mit einem privaten Dienstleister, der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG), abgeschlossen. Sie soll im Ausbruchsfall die betroffenen Kommunen unmittelbar unterstützen.

Tote Wildschweine melden

Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar zu melden. Wer ein totes Wildschwein in Nordrhein-Westfalen findet, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer (0201) 714488 der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) zu melden. Sie kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.

Hintergrund zur Afrikanischen Schweinepest

Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Vorkommen ursprünglich auf Afrika begrenzt war. Sie betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine. Nachdem die ASP 2007 nach Georgien eingeschleppt worden war und sich von dort in die Nachbarländer ausgebreitet hat, trat sie 2014 das erste Mal in den baltischen Staaten und Polen auf. In Deutschland wurde die ASP erstmals am 10. September 2020 in Brandenburg bei einem Wildschwein festgestellt. Vor einem Jahr war die Infektion erstmalig bei einem Wildschwein in Hessen nachgewiesen worden und hat sich seither auch im Länderdreieck zwischen Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in der Wildschweinpopulation ausgebreitet.