Aktuelle Lage
Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest haben die zuständigen Veterinärbehörden der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis das betroffene Gebiet in Abstimmung mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz neu abgegrenzt:
Die bisherige infizierte Zone in Teilen der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises, in der das Ausbruchsgeschehen stattfindet, wird zur so genannten „Sperrzone“ II.
Hier sind tagesaktuell die bestätigten Fälle der ASP in NRW aufgeführt
Nr. | Tier | Fundort | FLI Ergebnis | FLI Bekanntgabe |
---|---|---|---|---|
26 | Frischling | Kreis Olpe / Kirchhundem | Positiv | 09.07.2025 |
25 | Frischling | Kreis Olpe / Kirchhundem | Positiv | 09.07.2025 |
24 | Überläufer ♀ | Kreis Olpe / Kirchhundem | Positiv | 09.07.2025 |
23 | Frischling | Kreis Olpe / Kirchhundem | Positiv | 09.07.2025 |
22 | Frischling | Kreis Siegen-Wittgenstein / Bad Berleburg | Positiv | 09.07.2025 |
Die vollständige Liste finden Sie hier.
Wichtige Informationen
Wichtige Hinweise für die betroffene Region
In der betroffenen Region gilt beispielsweise grundsätzlich, dass ausgewiesene Wege nicht verlassen werden dürfen. Hunde dürfen nicht frei herumlaufen. Der Transport von Schweinen ist nicht erlaubt. Allerdings ist es möglich, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.
Die Behörden bitten darum, bei Totfunden weiterer Tiere direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung der gefundenen Tiere übernimmt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung untersagt ist, selbstständig innerhalb der Restriktionszone nach Wildschweinen zu suchen beziehungsweise als Jagdausübungsberechtigter Schwarzwild zu erlegen beziehungsweise dann selbst zu bergen.
Wichtig ist es, in der Sperrzone II (vorab infizierten Zone) jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu vermeiden. Daher gelten eine sofortige Jagdruhe und eventuell auch sonstige Einschränkung von Ernte- und Forstarbeiten. Die konkrete Ausdehnung der Sperrzone II sowie die dortigen Vorgaben sind den regelmäßig aktualisierten Allgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise zu entnehmen. Hier sind interaktive Karten mit Suchfunktionen hinterlegt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung untersagt ist, selbstständig innerhalb der Sperrzone nach Wildschweinen zu suchen beziehungsweise als Jagdausübungsberechtigter Schwarzwild zu erlegen beziehungsweise dann selbst zu bergen.
Virusvariante gibt Epidemiologen Rätsel auf
Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat mitgeteilt, dass es im Rahmen der virologischen Untersuchung von Blut- und Gewebeproben von Wildschweinen aus dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen die komplette Genomsequenz ermitteln konnte. Der direkte Vergleich mit zuvor in Deutschland sequenzierten ASP-Viren zeige: Die Variante aus NRW unterscheidet sich deutlich sowohl von den bisher bekannten westdeutschen Fällen (Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg) als auch von den Varianten aus den östlichen Bundesländern (Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern). Ein internationaler Abgleich mit veröffentlichten Genomdaten zeige eine hohe Übereinstimmung mit ASP-Viren aus der italienischen Region Kalabrien.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wochenbericht Monitoring
Berichtszeitraum: 28.06.2025 - 04.07.2025
Zeitraum: 28.06. - 04.07.2025 | Anzahl | Anzahl seit dem 14.06.2025 |
Gesamtzahl untersuchter Tiere | 439 | 894 |
negative Untersuchungsergebnisse | 432 | 879 |
positive Untersuchungsergebnisse | 7 | 15 |
Die Angaben zu den Untersuchungen sind tagesaktuell zum letzten Tag des Berichtszeitraums und variieren vereinzelt aufgrund von Nachuntersuchungen oder verspätetem Probeneingang.
Wochenberichte
Berichtszeitraum: 14.06.2025 - 27.06.2025
Zeitraum: 14. - 27.06.2025 | Anzahl |
Gesamtzahl untersuchter Tiere | 455 |
negative Untersuchungsergebnisse | 447 |
positive Untersuchungsergebnisse | 8 |
Die Angaben zu den Untersuchungen sind tagesaktuell zum letzten Tag des Berichtszeitraums und variieren vereinzelt aufgrund von Nachuntersuchungen oder verspätetem Probeneingang.
Am 14. Juni 2025 wurde in der Gemeinde Kirchhundem (Kreis Olpe) erstmals ein Wildschwein in Nordrhein-Westfalen positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Das tote Tier wurde von einem Jäger gefunden und vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg sowie vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) untersucht. Die Diagnose wurde bestätigt.
Im Rahmen der weiteren Suche mit speziell ausgebildeten Suchhunden wurden in unmittelbarer Nähe vier weitere verendete Wildschweine entdeckt, bei denen am 16. Juni 2025 ebenfalls das ASP-Virus nachgewiesen wurde. Damit sind bislang fünf Fälle von ASP bei Wildschweinen in NRW bestätigt.
Afrikanische Schweinepest in Nordrhein-Westfalen
Maßnahmen im betroffenen Gebiet
Rund um den Fundort wurde eine Restriktionszone mit einem Radius von circa 15 Kilometern eingerichtet. Die Veterinärbehörden der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein koordinieren gemeinsam mit dem Land NRW die Suche, Probenentnahme, Bergung und Entsorgung von verendeten Wildschweinen. Die Krisenstäbe der betroffenen Kreise sind aktiviert. Ein Expertenteam des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) unterstützt die Veterinärbehörde des Kreises Olpe vor Ort.
Innerhalb der Restriktionszone gelten besondere Maßnahmen:
- Einschränkungen beim Transport von Schweinen
- Verbot der Außenhaltung von Schweinen
- Jagdverbot
- Anleinpflicht für Hunde
Detaillierte Informationen zu den geltenden Auflagen sind zu finden unter
https://kreis-olpe.de/Kreisverwaltung/Bekanntmachungen/
https://www.siegen-wittgenstein.de/Kreisverwaltung/Kontakt/Bekanntmachungen/
https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/politik-und-verwaltung/amtsblatt-fuer-den-hsk
Restriktionszone
Das Friedrich-Loeffler-Institut stellt eine interaktive Karte der Restriktionszone zur Verfügung. Dort können Sie sich mit Hilfe der Suchmaske unter Eingabe einer Adresse, eines Ortes, von Koordinaten oder aber auch Stichworten über die Sperrgebiete informieren.
Hier finden Sie eine Übersichtskarte der Sperrzone II (violett) und Sperrzone I (grün):
Hinweise für landwirtschaftliche Betriebe
Zum Schutz der eigenen Tiere sind folgende Biosicherheitsmaßnahmen besonders wichtig:
- Stallanlagen und Lagerbereiche für Futter und Einstreu müssen eingezäunt sein.
- Der Zugang zu den Ställen darf nur über Hygieneschleusen erfolgen, in denen betriebseigene Schutzkleidung und -stiefel getragen werden. Dort müssen auch Möglichkeiten zum Händewaschen und Desinfizieren vorhanden sein.
- Der Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Betrieb sollte auf das Notwendigste beschränkt werden.
- Landwirtinnen und Landwirte können an einem freiwilligen Früherkennungsprogramm teilnehmen.
Weitere Hinweise zu Biosicherheitsmaßnahmen sind zu finden unter
Bereits getroffene Vorsorgemaßnahmen
Nordrhein-Westfalen hat bereits frühzeitig Vorkehrungen gegen einen ASP-Ausbruch getroffen. Seit 2019 besteht ein Rahmenvertrag mit der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG), die im Seuchenfall die betroffenen Kommunen unterstützt. Mehr Informationen zu den Aufgaben der WSVG sind zu finden unter
Landesweites ASP-Monitoring
Das NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat ein landesweites ASP-Monitoring bei erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen auf, das sich an Jagdausübungsberechtigte richtet. Das Ministerium ruft Jägerinnen und Jäger auf, bei erlegten Wildschweinen eine Blutprobe zu entnehmen bzw. bei tot aufgefundenen Wildschweinen eine Tupferprobe. Das entsprechende Beprobungsmaterial soll über alle nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt werden und die Proben sollen den Kreisen und kreisfreien Städte zugeleitet werden. Dieses Monitoring dient der erhöhten ASP-Überwachung der Schwarzwildpopulation in Nordrhein-Westfalen. Das Land übernimmt die Kosten für die entsprechenden Testungen.
Tote Wildschweine melden
Wer in Nordrhein-Westfalen ein totes Wildschwein findet, wird gebeten, dies umgehend der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) unter der Telefonnummer 0201 714488 zu melden. So können notwendige Maßnahmen zur Sicherung und Untersuchung schnell eingeleitet werden. Weitere Informationen zum Umgang mit toten Wildschweinen sind zu finden unter
https://www.lave.nrw.de/system/files/media/document/file/lanuv_handout_toteswildschwein.pdf
Hinweise für Jäger sind zu finden unter
Hintergrund: Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Ursprünglich war sie auf Afrika beschränkt, breitete sich aber nach 2007 über Osteuropa und die baltischen Staaten weiter aus. In Deutschland wurde die ASP erstmals 2020 in Brandenburg bei einem Wildschwein nachgewiesen. Im vergangenen Jahr wurde die Seuche erstmals in Hessen festgestellt und hat sich seither auch im angrenzenden Gebiet zwischen Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg verbreitet. Der aktuelle Fall im Kreis Olpe ist der erste bestätigte ASP-Nachweis bei einem Wildschwein in Nordrhein-Westfalen.
Keine Gefahr für den Menschen
Für Menschen und andere Haus- oder Nutztiere besteht keine Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest. Für Schweine verläuft eine Infektion jedoch fast immer tödlich.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Afrikanischen Schweinepest sind zu finden unter
https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/faq-zur-afrikanischen-schweinepest
eine Gefahr für unsere Wild- und Hausschweine
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Erreger dieser meist tödlichen Schweinekrankheit ist das „African Swine Fever Virus“ (ASFV), welches ursprünglich in den afrikanischen Ländern heimisch ist. Dort wird es vor allem über Lederzecken von wildlebenden Warzen-Schweinen auf Hausschweine übertragen.
Eine Ansteckung ist hierzulande möglich über Kontakt mit Blut von infizierten Schweinen, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen. Vermutlich durch Reisende oder Warenverkehr gelangte das Virus 2007 nach Georgien und verbreitete sich über den Kaukasus in mehrere Länder.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Seite
Freiwilliges Früherkennungsprogramm zur Anerkennung als ASP-Statusbetrieb
Bei einem Ausbruch der ASP beim Wildschwein werden in den betroffenen Gebieten Einschränkungen für den Transport von Schweinen in freie Gebiete gelten. Die Europäische Union hat daher ein freiwilliges Programm zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in schweinehaltenden Betrieben beschlossen. Teilnehmende Betriebe können damit den Status ASP erlangen und so ihre Schweine einfacher in freie Gebiete verbringen.
Zur finanziellen Entlastung der Schweinehalterinnen und Schweinehalter ist die Kontrolle der Einhaltung der Biosicherheitsvorgaben durch die Veterinärämter in den teilnehmenden Betrieben gebührenfrei.