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Afrikanische Schweinepest: Bisherige infizierte Zone wird zur „Sperrzone II“ / Neue Sperrzone I künftig als „Pufferzone“ um die Sperrzone II

09.07.2025

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest haben die zuständigen Veterinärbehörden der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis das betroffene Gebiet in Abstimmung mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz neu abgegrenzt:

Die bisherige infizierte Zone in Teilen der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises, in der das Ausbruchsgeschehen stattfindet, wird zur so genannten „Sperrzone“ II.

Des Weiteren wird diese Sperrzone II von einer Sperrzone I (Pufferzone) umgrenzt. Die als Pufferzone fungierende Sperrzone I ist ein rund zehn Kilometer breiter Streifen um die bislang infizierte Zone. Die betroffenen Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis erstellen jetzt Allgemeinverfügungen, deren Maßnahmen in den jeweiligen Kreisen eigenverantwortlich umgesetzt werden.

Die neue Abgrenzung mit zwei Sperrzonen geht auf eine Vorgabe der EU-Kommission zurück. Die Maßnahmen dienen dem Zweck, in einem lokal begrenzten Gebiet intensivere Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung durchzuführen zu können.

Auf einen Blick – Sperrzone II (ehemals infizierte Zone)

Die Regelungen für die neue Sperrzone II sind mit denen der bisherigen infizierten Zone vergleichbar.

Weiterhin gilt in der Sperrzone II ein Jagdverbot – hiervon unberührt bleibt die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild sowie die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild auf Wiederbewaldungsflächen (Aufforstung und Naturverjüngung).

Der Besuch im Wald ist weiterhin möglich, solange das Wegegebot eingehalten wird. Weiterhin besteht eine Anleinpflicht für Hunde.

Für die Landwirtschaft gibt es Vorgaben bei der Ernte. Des Weiteren gibt es ein Verbot der Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen. Ausnahmegenehmigungen für schweinehaltende Betriebe zum Verbringen von Schweinen sind aber weiter möglich.

Auf einen Blick – Sperrzone I (neue Pufferzone)

In der ringförmigen Sperrzone I soll verstärkt gejagt werden, um die Wildschweindichte in diesem Bereich zu reduzieren. So kann die Gefahr der Infektion weiterer Wildschweine mit anschließender Verbreitung in bislang nicht betroffene Gebiete verringert werden.

Hausschweinebetriebe in der Sperrzone I unterliegen verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen hinsichtlich des Transports.

Auch in der Sperrzone I bleibt der Besuch im Wald möglich, solange das Wegegebot eingehalten wird. Für Hunde gibt es eine Anleinpflicht.

Die konkrete Ausdehnung der Sperrzonen sowie die dortigen Vorgaben werden heute den aktualisierten Allgemeinverfügungen auf den Homepages der betroffenen Landkreise zu entnehmen sein. Dort sind dann interaktive Karten mit Suchfunktionen hinterlegt.

Alle Maßnahmen dienen dazu, eine Beunruhigung und Versprengung der Wildschweine zu vermeiden und eine Übertragung des Erregers über Futtermittel zu verhindern.

15 ASP-Fälle bei Wildschweinen seit Juni

Bislang sind 15 verendete Wildschweine in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein von zuständigen Behörden positiv auf ASP getestet worden.

Seit dem Ausbruch der ASP bei einer Rotte von Wildschweinen bei Kirchhundem und einem weiteren Wildschwein bei Bad Berleburg gelten bereits Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest über Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein.

Auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) gibt es eine Übersicht der vorliegenden Untersuchungsergebnisse von Wildschweinen, die in Nordrhein-Westfalen untersucht wurden:

https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/die-afrikanische-schweinepest-asp

Hierzu gehört auch eine Darstellung der negativ getesteten Wildschweine, die im Zuge des seit Juni laufenden landesweiten ASP-Monitorings untersucht werden. Mit Stand vom 8 Juli sind NRW-weit bereits knapp 900 von der Jägerschaft erlegte Wildschweine seit Juni negativ auf die Afrikanische Schweinepest untersucht worden.

Als Hauptübertragungsquelle der ASP gilt neben direktem Kontakt zu infizierten Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen. So kann der Erreger, der außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, neben Tierkontakten auch über Gegenstände wie Kleidung und Schuhwerk, Werkzeuge, Autoreifen und Transportfahrzeuge oder über Nahrungsmittel wie zum Beispiel ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen und verbreitet werden. 

Darum ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten an die Sicherheitsvorkehrungen und die Vorgaben aus den Allgemeinverfügungen der betroffenen Kreise halten. Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft die breite Öffentlichkeit auf, keine Lebensmittelreste in Wäldern, an Raststätten und in offenen Mülleimern zu entsorgen. Essensreste sollten vermieden oder ordnungsgemäß, also für Wildschweine unzugänglich, entsorgt werden. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht im Übrigen seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis bitten darum, bei Totfunden weiterer Tiere direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das die Bergung, Beprobung und Entsorgung der gefundenen Tiere unmittelbar veranlasst.