Verbraucherschutz bei Obst und Gemüse
Schlechte Qualität von Obst, Gemüse und Kartoffeln hat jede Verbraucherin und jeder Verbraucher schon einmal selbst kennengelernt. Frisch auf dem Wochenmarkt oder im Lebensmittelgeschäft eingekauft, entpuppen sich die Erdbeeren als geschmacklose, matschige und schimmelige Masse. Die Pfirsiche haben einen faden Geschmack und die Äpfel sind innen braun gestippt. Zweifel kommen auf, ob es sich wirklich um die deklarierten Qualitäten oder Ursprünge handelt.
Wo und was prüft das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) NRW?
Die Überwachung für Obst und Gemüse stellt sicher, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse den festgelegten Qualitätsstandards entsprechen. Diese Standards sind in Vermarktungsnormen definiert, die auf europäischer Ebene verbindlich geregelt sind. Dabei wird zwischen den sogenannten allgemeinen Vermarktungsnormen (AVN) und den speziellen Vermarktungsnormen (SVN) unterschieden. Durch diese Normen werden Mindestanforderungen an die Beschaffenheit, Klassifizierung und Kennzeichnung von Obst und Gemüse definiert. Sie dienen dem Schutz der Verbraucher und fördern einen fairen Handel innerhalb der EU.
Das LAVE kontrolliert die Qualität der Erzeugnisse bereits an den "Flaschenhälsen" (Abpackbetriebe und Großhandel). Mit seinen Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern überwacht das LAVE die Vermarkter von Obst, Gemüse und Kartoffeln. Deklarationsprüfungen (z. B. Gewichts- oder Klassenangaben) und Buchprüfungen zur Feststellung von korrekten Ursprungs- und Regionalitätsangaben ergänzen die Überwachungsmaßnahmen. Rund 500 Betriebe werden überwacht und regelmäßig überprüft.
Aufgrund des zunehmenden Verbraucherwunsches nach Produkten möglichst aus seinem direkten Umfeld, wird die Kontrolle um das Thema Regionalität erweitert. Der zu erzielende Mehrpreis und die Lieferfähigkeit können zu Falschdeklarationen verleiten, die es aufzudecken bzw. zu vermeiden gilt.
Für die Überwachung der Einhaltung der Qualitätsnormen auf Einzelhandelsebene sind in Nordrhein-Westfalen die Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
Weitere Informationen zu Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE):
https://www.ble.de/DE/Themen/Ernaehrung-Lebensmittel/Vermarktungsnormen/vermarktungsnormen_node.html