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Afrikanische Schweinepest im Kreis Olpe: Drei weitere Frischlinge innerhalb der infizierten Zone gefunden – alle Tiere im selben Umkreis

02.07.2025

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Die Suchteams der ASP-Kadaver-Suchhundestaffel des Landes, Einsatzkräfte des Kreises Olpe und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind seit dem 14. Juni 2025 tagtäglich im Einsatz, um nach verendeten Wildschweinen zu suchen. Dabei sind drei weitere Frischlinge aufgefunden worden, die mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert waren. Die Wildschweine wurden innerhalb eines 500-Meter-Radius der bisherigen tot aufgefundenen Tiere entdeckt. Es ist davon auszugehen, dass auch diese zu der gleichen Rotte gehören. Entsprechende Untersuchungsergebnisse des vor Ort zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes CVUA-Westfalen in Arnsberg sind vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt worden.
Ab sofort gibt es auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) eine Übersicht der vorliegenden Untersuchungsergebnisse von Wildschweinen, die in Nordrhein-Westfalen untersucht wurden: https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/die-afrikanische-schweinepest-asp


Weiterhin besteht keine Notwendigkeit, die seit dem 16. Juni 2025 geltenden Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein um weitere Schutzmaßnahmen zu ergänzen, weil sich der Fundort innerhalb der „infizierten Zone“ und in der Nähe der weiteren Totfunde befindet.
In der betroffenen Region gilt beispielsweise grundsätzlich, dass ausgewiesene Wege nicht verlassen werden dürfen. Hunde dürfen nicht frei herumlaufen. Der Transport von Schweinen aus einem Betrieb, der in einer infizierten Zone gelegen ist, ist nicht erlaubt. Allerdings ist es möglich, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.


Als Hauptübertragungsquelle der ASP gilt neben direktem Kontakt zu infizierten Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen. So kann der Erreger, der außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, neben Tierkontakten auch über Gegenstände wie Kleidung und Schuhwerk, Werkzeuge, Autoreifen und Transportfahrzeuge oder über Nahrungsmittel wie zum Beispiel ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen und verbreitet werden. Darum ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten an die Sicherheitsvorkehrungen und die Vorgaben aus den Allgemeinverfügungen der betroffenen Kreise halten. Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft die breite Öffentlichkeit auf, keine Lebensmittelreste in Wäldern, an Raststätten und in offenen Mülleimern zu entsorgen. Essensreste sollten vermieden oder ordnungsgemäß, also für Wildschweine unzugänglich, entsorgt werden. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht im Übrigen seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen.


Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Kreis Olpe bitten darum, bei Totfunden weiterer Tiere direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung der gefundenen Tiere übernimmt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung untersagt ist, selbstständig innerhalb der infizierten Zone nach Wildschweinen zu suchen beziehungsweise als Jagdausübungsberechtigter Schwarzwild zu erlegen oder tote Tiere selbst zu bergen.


Die konkrete Ausdehnung der infizierten Zone sowie die dortigen Vorgaben sind den regelmäßig aktualisierten Allgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise zu entnehmen. Hier sind interaktive Karten mit Suchfunktionen hinterlegt: https://kreis-olpe.de/output/download.php?fid=3125.4519.1.PDF