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Afrikanische Schweinepest im Kreis Olpe: Drei weitere verendete Wildschweine innerhalb der infizierten Zone aufgefunden

25.06.2025

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Im Zuge der Suche nach verendeten Wildschweinen im Kreis Olpe sind drei weitere Wildschweinkadaver aufgefunden worden, die mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert waren. Die drei tot aufgefundenen Wildschweine wurden im nahen Umfeld der bisher tot aufgefundenen fünf Tiere gefunden. Nach vorläufiger Einschätzung gehören die drei Wildschweine zur Rotte der zuvor aufgefundenen Tiere. Entsprechende Untersuchungsergebnisse des vor Ort zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes CVUA-Westfalen in Arnsberg müssen noch vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt werden.

Aufgrund des Fundorts innerhalb der „infizierten Zone“ und in der Nähe der weiteren Totfunde gibt es keine Notwendigkeit, die seit 16. Juni 2025 geltenden Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerland-kreis und Siegen-Wittgenstein um weitere Schutzmaßnahmen zu ergänzen.
In der betroffenen Region gilt beispielsweise grundsätzlich, dass ausgewiesene Wege nicht verlassen werden dürfen. Hunde dürfen nicht frei herumlaufen. Der Transport von Schweinen aus einem Betrieb, der in einer infizierten Zone gelegen ist, ist nicht erlaubt. Allerdings ist es möglich, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Kreis Olpe bitten darum, bei Totfunden weiterer Tiere direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung der gefundenen Tiere übernimmt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung untersagt ist, selbstständig innerhalb der infizierten Zone nach Wildschweinen zu suchen beziehungsweise als Jagdausübungsberechtigter Schwarzwild zu erlegen beziehungsweise dann selbst zu bergen.
Wichtig ist es, in der infizierten Zone jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu vermeiden. Daher gelten eine sofortige Jagdruhe und eventuell auch sonstige Einschränkung von Ernte- und Forstarbeiten. Die konkrete Ausdehnung der infizierten Zone sowie die dortigen Vorgaben sind den regelmäßig aktualisierten Allgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise zu entnehmen. Hier sind interaktive Karten mit Suchfunktionen hinterlegt.

https://kreis-olpe.de/output/download.php?fid=3125.4519.1.PDF