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Afrikanische Schweinepest: Kadaverfund im Kreis Siegen-Wittgenstein

02.07.2025

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Im Zuge des aktuellen ASP-Monitoring-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen zur weiteren Suche nach verendeten Wildschweinen ist in der Nähe von Bad Berleburg im Kreis Siegen-Wittgenstein ein Wildschweinkadaver aufgefunden worden. Eine Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts hat den Totfund positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat das Ergebnis bestätigt.

Der Totfund befindet sich innerhalb der infizierten Zone, die Teile der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis umfassen. Die Suchteams der ASP-Kadaver-Suchhundestaffel des Landes, Einsatzkräfte des Kreises Siegen-Wittgenstein und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer werden nun auch an der Fundstelle bei Bad Berleburg nach weiteren verendeten Wildschweinen suchen. Wie schon bei den in Kirchhundem bereits gefundenen Wildschweinkadavern steht das Land in engem Austausch mit dem zuständigen Kreis und dem Friedrich-Loeffler-Institut, um schnellstmöglich weitere Erkenntnisse über den Fund bei Bad Berleburg zu erhalten. 

Seit dem lokalen Ausbruch der ASP bei einer Rotte von Wildschweinen bei Kirchhundem gelten bereits Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest über Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein. Aktuell stehen der Kreis Siegen-Wittgenstein, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Abstimmung über mögliche Ausweitungen der Schutzmaßnahmen. 

Bislang waren elf verendete Wildschweine in der Nähe von Kirchhundem nur im Kreis Olpe von Suchteams des Landes und des Kreises Olpe gefunden und von zuständigen Behörden positiv auf ASP getestet worden. 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Kreis Siegen-Wittgenstein bitten darum, bei Totfunden weiterer Tiere direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung der gefundenen Tiere übernimmt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung untersagt ist, selbstständig innerhalb der infizierten Zone nach Wildschweinen zu suchen beziehungsweise als Jagdausübungsberechtigter Schwarzwild zu erlegen beziehungsweise dann selbst zu bergen.