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Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest: Landesweites ASP-Monitoring bei erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen

18.06.2025

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Beim Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kommt der nordrhein-westfälischen Jägerschaft eine wichtige Rolle zu: Jägerinnen und Jäger sorgen in Jagdbezirken für regulierte und gut kontrollierte Bestände von Wildschweinen, die ein wesentlicher Überträger der ASP sind. Vor dem Hintergrund des lokalen Falls der ASP bei fünf Wildschweinen im Kreis Olpe legt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz jetzt ein landesweites ASP-Monitoring bei erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen auf, das sich an Jagdausübungsberechtigte richtet.

Ministerin Silke Gorißen: „Die nordrhein-westfälische Jägerschaft leistet wichtige Präventionsarbeit gegen die ASP bei der Bejagung von Wildschweinen. Jetzt ermöglichen wir, dass mit Unterstützung der Jägerschaft alle erlegten oder auch tot aufgefundenen Wildschweine landesweit schnell auf ASP untersucht werden können.“

Das Ministerium ruft Jägerinnen und Jäger auf, bei erlegten Wildschweinen eine Blutprobe zu entnehmen bzw. bei tot aufgefundenen Wildschweinen eine Tupferprobe. Das entsprechende Beprobungsmaterial soll über alle nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt werden und die Proben sollen den Kreisen und kreisfreien Städte zugeleitet werden. Dieses Monitoring dient der erhöhten ASP-Überwachung der Schwarzwildpopulation in Nordrhein-Westfalen. Das Land übernimmt die Kosten für die entsprechenden Testungen.

Ministerin Silke Gorißen: „Unsere Jägerschaft hat die Wildschweinbestände in Nordrhein-Westfalen sehr genau im Blick und sie leistet wertvolle Beiträge beim Einsatz gegen die Afrikanischen Schweinepest. Hierfür bedanke ich mich beim Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen. Sorgen Sie bitte weiterhin landesweit in den Jagdbezirken außerhalb der ‚infizierten Zone‘ aktiv für regulierte Wildschweinbestände. Bitte beteiligen Sie sich an unserem ASP-Monitoring. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam diese hoch ansteckende Tierseuche bekämpfen.“

In Nordrhein-Westfalen ist die Bejagung des Schwarzwildes zum Schutz vor der ASP ganzjährig erlaubt. Aktuell ausgenommen ist die Bejagung von Wild innerhalb der ASP-infizierten Zone, die die Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein per Allgemeinverfügung am 17. Juni 2025 erlassen haben.

Betroffene Kreise im Sauerland legen Allgemeinverfügungen fest

Gemeinsam mit Theo Melcher, Landrat im Kreis Olpe, und den Veterinären des Kreises und des Ministeriums hatte Ministerin Silke Gorißen am Dienstag, 17. Juni 2025, in Olpe über die aktuelle Situation der ASP informiert. Der Kreis Olpe sowie der Hochsauerland-Kreis sowie der Kreis Siegen-Wittgenstein haben Allgemeinverfügen erlassen und ebenfalls eine „infizierte Zone“ festgelegt, in der bestimmte Schutzmaßnahmen gelten.

In den betroffenen Kreisen gilt beispielsweise grundsätzlich, dass ausgewiesene Wege nicht verlassen werden dürfen. Hunde dürfen nicht frei herumlaufen. Wichtig ist es, in der infizierten Zone jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu vermeiden. Die konkrete Ausdehnung der Restriktionszonen sowie die dortigen Vorgaben sind den regelmäßig aktualisierten Allgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise zu entnehmen. Hier sind interaktive Karten mit Suchfunktionen hinterlegt: https://kreis-olpe.de/output/download.php?fid=3125.4519.1.PDF.

Hintergrund Trichinen-Untersuchung

Bislang konnten Jägerinnen und Jäger bei erlegten Tieren schon selbst eine Probe zur Trichinen-Untersuchung bei erlegten Tieren entnehmen, damit diese Proben von zuständigen Behörden auf Trichinen (parasitäre Fadenwürmer im Wildfleisch) getestet werden – damit wird garantiert, dass erlegtes Wildfleisch ohne gesundheitliche Bedenken verzehrt oder in den Handel gelangen kann. Auch die Kosten für die Untersuchung auf Trichinen werden schon vom Land übernommen.