- Die Jägerinnen und Jäger sowie Mitarbeiter der Veterinär-, Naturschutz- und Jagdbehörden Nordrhein-Westfalens sind dazu angehalten Fallwild einer veterinärmedizinischen Untersuchung zugänglich zu machen. Diese Untersuchungen werden in den vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUÄ) des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die für die Fallwilduntersuchungen anfallenden Kosten werden von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung übernommen und sind für die Jägerinnen und Jäger daher kostenfrei
- Die wesentliche Grundlage für die Fallwilduntersuchung ist der „Leitfaden für eine ordnungsgemäße Beseitigung von Wildtierkörpern und Teilen von Wildtieren einschließlich Resten erlegten Wildes“ (Erlass vom 08.05.2018).
- Fallwild soll unverzüglich und vollständig zur Untersuchung gebracht werden. Die Anlieferungszeiten sind im konkreten Fall telefonisch vorher zu erfragen. Die Anlieferung von Tierkörpern sollte angekündigt werden.
- Die Verpackung ist so zu wählen, dass vom Inhalt nichts nach außen gelangen kann. Ggf. sollte ausreichend saugfähiges Material in der Verpackung vorhanden sein, um austretende Flüssigkeiten wie Sekret und Blut aufnehmen zu können.
- Bitte nutzen Sie das Begleitschreiben zu Fallwilduntersuchungen, um den Mitarbeitern der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern wichtige Informationen zu Ihrer Einsendung zukommen zu lassen
Chemische und Veterinäruntersuchungsämter, die Wildkörper zur Untersuchung annehmen:
- Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen
Standort: Arnsberg
Zur Taubeneiche 10-12
59821 Arnsberg
0234 957194-0
0234 957194-290 - Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe
Westerfeldstr. 1
32758 Detmold
05231 9119
05231 9115-03 - Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
Deutscher Ring 100
47798 Krefeld
02151 8490
02151 8491-10 - Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe
Albrecht-Thaer-Straße 19
48147 Münster
0251 98 21-0
0251 98 21-250
Ansprechpartnerin
Dr. Luisa Fischer
Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement
Pützchens Chaussee 228
53229 Bonn
luisa.fischer (at) lave.nrw.de (luisa[dot]fischer[at]lave[dot]nrw[dot]de)
Die vergessene Gefahr
Die Infektion mit unabwendbarer Todesfolge ist ein eher seltenes Ereignis. Das Risiko der Ansteckung von Jagdhunden bei direktem Kontakt mit Schwarzwild sollte dennoch im Bewusstsein des Hundeführers verankert sein.
Ein Beitrag von Frau Dr.Walburga Lutz im "Rheinisch-Westfälischen Jäger" zeigt die Gefahren, Hintergründe und gibt fachkompetente Informationen.
Auswertungen der im jeweiligen Jagdjahr durchgeführten Fallwilduntersuchungen im Land NRW: