Das LAVE ist für die zentrale Erfassung der registrierten Hunde im Rahmen einer Landeshundedatenbank (§ 4 Abs. 7 LHundG NRW) zuständig.
Inhalt der Landeshundedatenbank
Die für den Vollzug des Landeshundegesetzes zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden melden der Landeshundedatenbank die auf Mikrochip gespeicherten Nummern der registrierten Hunde. Die so übermittelten Nummern werden zusammen mit der Bezeichnung der zuständigen Ordnungsbehörde in einem Datensatz gespeichert ( § 5 Abs. 2 DVO LHundG NRW).
Die zuständigen Ordnungsbehörden können im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben auf diese Datenbank zugreifen. Die bereits erfassten Chipnummern sind von den zuständigen Ordnungsbehörden regelmäßig zu pflegen.
Die Meldung zur Landeshundedatenbank befreit nicht von der den Ordnungsbehörden obliegenden Berichtspflicht.
Zugang zur Landeshundedatenbank
Erreichbar ist die Landeshundedatenbank ausschließlich über das Bund-Länder-Kommunen-Verbindungsnetz (NdB - VN , vormals DOI, Deutschland-Online-Infrastruktur).
Sie erreichen diese Anwendung unter der folgenden URL:
https://Landeshunde-DB-NRW.idv.krzn.doi-de.net
Nachfragen bezüglich der Landeshundedatenbank NRW haben, richten Sie diese bitte per Email an das folgende:
support (at) vsp-nrw.de (support[at]vsp-nrw[dot]de)
Für Fragen zum Zugang über das oben erwähnte Landesverwaltungsnetz NdB – VN wenden Sie sich bitte an IT.NRW unterfolgenden Kontaktdaten:
- per Post:
Service-Desk
Mauerstraße 51
40476 Düsseldorf - per Service-Desk (at) it.nrw.de (Service-Desk[at]it[dot]nrw[dot]de)
- per Telefon:
0211 9449-3333 (allg. Hotline)
0211 9449-2350 (Fragen zum Zugang über das Landesverwaltungsnetz)